Ja, darf man! Es gab schon einmal so eine Klage. Das Gericht entschied allerdings zugunsten des Online-Videorekorder-Services, weil dieser Service genau soviel zu bieten hatte wie ein handelsüblicher Videorekorder.

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Bei Googlemail (mail.google.com) hast du am Anfang 2 oder 3 Begrüßungsmails und das wars. Nur kleine Banner sind auf der Site eingeblendet und von Google selbst gibts per E-Mail garkeine Werbung. Außerdem hast du 10 GB Speicherplatz. Das alles für 0 €

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Also: Entweder du baust mehr Arbeitsspeicher in deinen Rechner oder du installierst das Betriebssystem neu

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Da gibts viele Anbieter: beepworld.de, npage.de, webnode.at (da kann man sich auch einen Onlineshop erstellen lassen), repage.de u.v.m.

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