Achtung, jetzt folgt keine Antwort, die auf irgendwelchen rechtlichen Gegebenheiten fußt. Einfach nur ein Denkanstoß von mir, weil ich es leider nicht besser weiß:
Ich kann mir vorstellen, dass ein kostenloser Download einer kostenpflichtigen Software auch dann illegal ist, wenn man das Original besitzt. Wenn es denn zu einem Rechtstreit käme, wie will man dann beweisen (und der angeklagte User wäre aus meiner Sicht dann in der Beweispflicht), dass man zum Zeitpunkt des Downloads bereits die originale Datei hatte? Die hätte man sich rein theoretisch auch nach dem illegalen Dowlnload und der entsprechenden Anzeige kaufen können... .