Das zu erklären ist ganz einfach.

Die spiele sind einfach nicht kompatibel mit Windows 7 und den neueren Treibern.

Windwos 7 hat aber dafür ja den Kompatibilitätsmodus.

Klick mit Rechtsklick auf das Symbol wo du das Spiel startest und geh auf Eigenschaften und wöhl bei den oberen Tabs aus Kompatibilität.

Bei: Programm im Kompatibilitäsmodus ausführen für: machst du einen Hacken hin und wählst in der Liste aus Windows XP (Servis Pack 3) (oder auf was das spiel eben gelaufen hat. Aber XP funktioniert eigentlich immer.) Wen da spiel dann noch immer nicht startet bzw. nicht richtig funktioniert mach das selbe noch mal nur diesmal machst du noch einen Hacken hin bei: Visuelle Designs deaktivieren.

Zum schluss auf übernehmen Klicken bzw. OK und dann müsste es laufen.

Wen auch das alles nicht funktioniert dan kannst du dir einen Virtuellen PC erstellen (Ich empfehle dafür VirtualBox) Download Link:

http://www.chip.de/downloads/VirtualBox_23814448.html

Wen du das Programm heruntergeladen hast brauchst du entweder noch die CD von XP oder Vista oder die ISO davon.

Es kann alerdings für Anfänger ziemlich schwirg sein mit VirtualBox umzugehen also wen du es nicht hinbekommst dann schreib mich an.

mfg. icekeuter

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Auch wen er ist dir nicht 100% sagen kann... Ich kann es :)

Alles was Urheberrechtlich geschützt ist und im Internet kostenfrei Angeboten wird ist leider illegal.

Leider sind hier viele nicht mehr auf den neusten Stand.

Ein Gericht in Deutschland hat erst vor kurtzen beschlossen das Stremaing von Urheberrechtlich geschützen Material Illegal ist.

Sowohl das Streammen als auch der Download von den Seiten ist illegal.

Das Amtsgericht Leipzig stellte in seinem Urteil gegen einen Betreiber des kriminellen Netzwerkes kino.to fest, dass auch das so genannte Streaming „dem Grunde nach“ einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.

User von Raubkopie-Seiten, die beim Streaming einen Film teilweise auf dem eigenen Rechner zwischenspeichern, müssen also künftig mit Strafverfolgung rechnen. Bisher galt die Frage noch als juristische Grauzone. Praktisch dürfte die Verfolgung wegen der Masse der Fälle allerdings schwierig sein.

das Urteil wurde beschlossen am:

Dienstag, 27.12.2011, 14:35

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