Gesichtserkennung nach DSGVO erlaubt?
Kann wohl einer sagen, ob die Gesichtserkennung beispielsweise für Türen nach der aktuellen DSGVO überhaupt erlaubt ist?
2 Antworten
Eigentlich nur dann, wenn man zustimmt, dass die Daten verwendet werden können, denn solche Daten sind mit die sensibelsten Daten oder
"eine Verarbeitung zwingend notwendig ist, damit bestimmte Rechte und Pflichten wahrgenommen werden können"
Steht zumindest hier so
https://www.kriminalberatung.de/automatische-gesichtserkennung-videoueberwachung/
Meinst du jetzt an Türen? Gibt es sowas?