Antwort
@suessf
Sehe das genauso wie du, darum haben wir auch keinen Internetfilter eingestellt. Das heißt unsere Tochter kann alle Internetseiten besuchen, die sie will, auch welche mit pornografischem Inhalt. :)
Die Kindersicherung dient uns dafür die Zeit einzuschränken, da unsere Tochter sonst den ganzen Tag am Computer verbringt. Somit haben wir eingestellt, dass sie zwischen 17.00 Uhr und 21.00 Uhr zwei Stunden lang ins Internet darf. Es war uns wichtig, dass sie nicht vor 17 Uhr an den Computer geht, da sonst ihre Hausaufgaben darunter leiden. Die zeitliche Begrenzumg von 2 Stunden ist denke ich auch gerechtfertig, das ist meiner Meinung nach auf jeden Fall genug. :)
Ich hoffe du verstehst mich jetzt besser. :)