Nein, in der Regel nicht. "Endanwender-Router" haben zwar auch eine Logfunktion, aber diese reicht in der Regel nicht so weit, dass alle Verbindungen oder DNS-Anfragen mitgeloggt werden.
Im Business-Umfeld ist das schon etwas einfacher, denn professionelle Router haben oftmal eine Logfunktion, die z.B. auch aufgelöste DNS-Anfragen mitloggen kann. Alternativ geht das auch mit einem Windows-Server, die DNS-Funktion kann ebenfalls bei entsprechender Konfiguration DNS-Anfragen mitloggen. Aber das haben Heimanwender eher selten im Einsatz.
Bei mir daheim hab ich zu diesem Zweck einen Raspberry Pi mit der Software "PiHole" im Einsatz. Eigentlich ist das ja ein Werbefilter (so wie Adblock), aber er kann auch alle anderen aufgelösten DNS-Anfragen loggen, wenn man ihn entsprechend konfigurieren.
Die Vorratsdatenspeicherung sollte eigentlich schon 2017 beginnen und z.B. die IP für 10 Wochen speichern. Da es aber noch immer anhängige Gerichsverfahren dazu gibt, ist die VDS nicht in Kraft getreten, womit weiterhin die bisherige Speicherdauer von 7 Tagen gilt. Allerdings speichern die Provider solche Daten auch längerfristig, wenn ein Rechteinhaber ihm mitteilt, dass eine Rechtsverletzung anhängig ist und in Kürze ein Auskunftsbeschluss eines Gerichts ergehen wird. Gerade Abmahnanwälte im Filesharingbereich bedienen sich dieser Taktik, indem sie erstmal die Provider zur längerfristigen Speicherung der Daten auffordern und erst dann einen Auskunftsbeschluß erwirken. Ich weiß nicht, ob die Provider tatsächlich rechtlich zur längerfristigen Speicherung verpflichtet werden, wenn ein privater "Gläubiger" sie dazu auffordert, aber machen tun sie es auf jeden Fall.
Bei IPs, die sich nur in größeren Abständen ändern, wäre die Sache mit den 7 Tagen tatsächlich ein Problem, denn selbst wenn der Provider die Information gelöscht hat, dass man die IP vor 7 Tagen hatte, so kann man doch aus der aktuellen IP und dem Zeitpunkt des letzten Logins trotzdem noch ablesen, wie lange man die IP
schon hatte und ob man die zum Tatzeitpunkt auch schon hatte.
Die meisten "One Click Tools" haben Probleme mit TS-Files, weil das der komplette Transportstream des Senders ist, nicht nur die eigentlichen Video- und Audiodaten. Und das bringt diese Tools aus dem Tritt. Es ist zuverlässiger, das TS-File zu demuxen (d.h. in Video und Audio zu trennen), einzeln zu verarbeiten und dann zu einem Avi-File zusammenzubasteln. Das geht mit Tools wie MeGui oder Staxrip.
Das Thema Kopierschutz sorgt öfters mal für Kontroversen. Insbesondere die Frage,wann denn nun ein Kopierschutz wirksam ist, ist nicht so ganz geklärt. Denn was bei Windows als Kopierschutz funktioniert, sorgt unter Linux oder iOS für keinerlei Probleme.
Zum Unterschied von AutoGK und DVDDecrypter: DVDDecrypter soll den Inhalt einer DVD unter Umgehung des Kopierschutzes auf die Festplatte kopieren, während AutoGK dazu gedacht ist, das kopierte Material in eine Datei im platzsparenden DivX/Xvid-Codec umzuwandeln. Das sind also 2 vollkommen unterschiedliche Anwendungszwecke.
Daß du den 1.Teil des Films auf die HD speichern konntest,aber nicht den 2.Teil,dürfte höchstwahrscheinlich daran liegen,daß die DVD des 2.Teils Kopierschutzmechanismen enthält, die DVDDecrypter nicht umgehen kann. Es gibt ständig neue Mechanismen,aber der DVDDecrypter stammt noch aus dem Jahr 2005 und ist folglich auch nur auf derart alte Kopierschutzmechanismen ausgelegt. Hier bedarf es speziell dafür ausgelegter Programme wie AnyDVD,die die gleiche Aufgabe erledigen. Derartige Programme unterliegen hier in Deutschland zwar dem §95 Abs.3 UrhG, welcher aber ausgerechnet die private Nutzung nicht ausdrücklich verbietet.
Zu AutoGK: Früher,als ich anfing,selbst Filme in Avi umzuwandeln,habe ich auch AutoGK benutzt. Doch hat mich gestört,daß AutoGK ständig extrem unterschiedliche Ergebnisse geliefert hat. Entweder waren die Dateien exorbitant groß oder die Qualität war bei manchen Filmen selbst bei 100% unterirdisch. Deswegen bin ich schnell zum "Großen Bruder" Gordian Knot gewechselt,welches bessere Qualität und verlässlichere Dateigrößen brachte. Allerdings erfordert Gordian Knot etwas Einarbeitungszeit. Heute konvertiere ich ausschließlich in h.264 im MKV-Container und nutze dazu die Programme Staxrip oder MeGui. H.264 erlaubt wesentlich geringere Dateigrößen als Divx/Xvid bei vergleichbarer Qualität. Hat allerdings den Nachteil,daß ältere Geräte (z.B. Divx-fähige DVD-Player) nichts mehr mit den erzeugten Dateien anfangen können.
Ein gesondertes Partitionierungsprogramm ist vollkommen unnötig, die Installationsroutine von Mint bringt alles mit,was du brauchst. Also den Rechner ertsmal von der Install-CD starten. Bei der Installation wird abgefragt,wohin du Linux installieren willst. Das ist das Menü,wo "Linux Mint neben Microsoft Windows XP Home installieren" steht. Wählst du diese Option, versucht die Installationsroutine die XP-Partition zu verkleinern,was in deinem Fall ja unnötig ist,da du ja schon eine gesonderte Partition für Linux angelegt hast. Stattdessen musst du hier "manuell partitionieren" in diesem Menü anwählen (weiß jetzt nicht,ob das genau so heißt). Da landest du im Partitionsmanager der Linux-Installation. Dort wählst du die für Linux geplante Partition aus (das ist die,wo aktuell 68,46 MB belegt sind). Als Dateisystem solltest du Ext4 auswählen, zudem setzt du den Haken bei Formatieren und im Feld für das Root-Dateisystem trägst du "/" ein (aber ohne Anführungszeichen). Anschließend OK klicken, dann wird die Installation fortgesetzt.
Netzwerkdrucker werden üblicherweise auf eine feste IP im Netzwerk eingestellt, während die Rechner sich ihre IPs vom DHCP-Server des Routers holen. Allerdings verwendet nicht jeder Routerhersteller standardmäßig den selben IP-Bereich. Die Folge ist,daß die Rechner nicht mehr mit dem Drucker kommunizieren können, weil beide in unterschiedlichen IP-Bereichen liegen.
Dafür gibts 2 mögliche Lösungswege:
a) man gibt dem Drucker eine feste IP des neuen IP-Bereiches. Allerdings bedeutet das,daß man u.U. auch die Druckertreiber auf den Rechnern auf die neue IP umstellen muss.
b) man stellt im Router einfach den zu vergebenden Adressbereich den des alten Routers ein,dann sollte alles wieder funktionieren.
Das kommt in erster Linie drauf an,ob es sich um 2 gesonderte Rechner handelt,die via Netzwerk verbunden sind oder nur um ein Dualboot-System Windows/Linux handelt. In ersterm Fall hat Fugenfuzzi dir ja schon die Lösung verraten. Bei einem Dualboot-System hingegen wird die Sache schon schwieriger. Zwar kann Linux problemlos NTFS-Platten lesen/beschreiben, andersrum geht es aber nur,wenn die Linuxplatte im alten ext2-Filesystem formatiert ist. Wenn die Linuxplatte in ext3 oder ext4 formatiert ist,kannst du von Windows aus nicht darauf zugreifen. In dem Falle bliebe dir nur übrig, die Daten auf der Windows-Partition zu speichern,ins Linux zu wechseln und dort auszulesen.
Unter Cinema 4D R12 gehts über die Dokumentenvoreinstellungen: Bearbeiten -> Dokumentenvoreinstellungen -> Dynamics -> Zeitmaßstab. Hier gebt ihr einen niedrigeren Wert ein,um die Animation langsamer ablaufen zu lassen.
BD-ROM ist ein Bluray-Laufwerk. Wo hast du denn gelesen,daß du ein BD-ROM-Laufwerk hast ? Im Gerätemanager ? Nun ist die Frage,ob du tatsächlich ein Bluray-Laufwerk hast oder ob das nur ein Eintrag irgendeiner Software ist,die ein Bluray-Laufwerk simulierst. Am Einfachsten stellst du das fest,indem du mal auf die Blende deines Laufwerks kuckst...wenn es tatsächlich Blurays abspielen kann,sollte da das Bluray-Logo (http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/1/13/Blu-Ray-Logo.svg/275px-Blu-Ray-Logo.svg.png) drauf sein.
Irgendwo in den Einstellungen deiner Grafikkarte kannst du eine primäre und eine sekundäre Anzeige einstellen. Die meisten Videoplayer spielen Videos nur über die primäre Anzeige ab,was in der Regel der normale Monitor ist.Der TV bekommt dann automatisch die sekundäre Anzeige zugewiesen,auf der dann das Video nicht abgespielt wird. Schalt die primäre Anzeige auf den TV um,dann siehst du das Videobild dort (dafür auf dem Monitor nicht mehr).
Da gibt es zwei Möglichkeiten,allerdings würde ich beide nicht als 100% zuverlässig ansehen:
1.) Man überprüft die EXIF-Daten des Fotos. Das sind versteckte Zusatzinfos über das Foto,in denen Angaben wie die verwendete Kamera, Blende, Belichtungszeit usw. Du kannst sie in Photoshop über File-->File Info anzeigen lassen. Je nach Bildbearbeitungsprogramm verewigt sich das Programm beim Speichern eventuell darin. Aber: Die EXIF-Daten sind frei veränderbar,d.h. kein Eintrag bedeutet nicht zwangsläufig,daß nicht nachbearbeitet wurde.
2.) Jedes Bildbearbeitungsprogramm verwendet einen geringfügig anderen Kompressionsalgorhytmus für JPEG-Files. Dadurch entsteht durch die Art der Speicherung quasi so eine Art typischer Fingerabdruck des speichernden Programmes. Mit der Freeware "JPEGSnoop",kann man diesen "Fingerabdruck" analysieren und mit hoher Wahrscheinlichkeit das verwendete Bildbearbeitungsprogramm identifizieren.Aber: Das sagt letztendlich nur aus,daß die Datei mit diesem Programm geöffnet und wieder gespeichert wurde...ob es wirklich bearbeitet wurde,lässt sich nicht sagen.
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