Festplatte ausbauen erlaubt? beim Garantie einschicken
Hi,
ich weiß diese Frage wurde schon mehrfach beantwortet(ich verliere die Garantie nicht)
Mein Frage bezieht sich auf ein Acer Travlemate.
Kann ich den Laptop auch ohne Hd einschicken? Die Hintergrundbeleuchtung hat einen Wackelkontakt.
Acer lässt von UPS kostenlos bei mir abholen
Ich beziehe mich mit meiner Frage auf eine Antwort vom member Fachmann Der schrieb vor einem Monat:
"Wenn deine Probleme nichts mit der Festplatte zu tun haben dann kannst du dich Platte rausnehmen. In den Servicecentern haben die sowieso Platten die die zum Testen einsetzen usw. Habe selber schon 2 mal Laptops wegen diverse Macken (nicht an der Festplatte) eingeschickt, einmal Samsung und einmal Acer, immer die Platte ausgebaut und ohne Probleme repariert zurück bekommen."
Leider gibt es hier wohl keine PN´s sonst hätte ich ihn direkt gefragt.
Zusammengefasst:
Kann ich den Laptop OHNE Hd einschicken(zu Acer).
2 Antworten
Einerseits ist die Festplatte Bestandteil des gekauften Gegenstands/Geräts, andererseits würdest du ja einen Schreibtisch auch nicht weggeben (wozu auch immer), ohne zuvor deinen persönlichen Krimskrams rauszunehmen.
Gut, den Schreibtisch hast du ja auch ohne die persönlichen Dinge gekauft. Und genau hier liegt das Problem: Es gibt einfach keine "gewohnte" vergleichbare Situation. Wir haben vielleicht in 10 oder 20 Jahren gelernt, solche geistige Knoten aufzulösen, momentan kommen die Menschen, die deine Ansprechpartner in solchen Situationen sind, mental nicht mit der Untrennbarkeit der Elemente "materieller Gegenstand" und "persönliche Daten" zurecht.
Das stellt oft ein tatsächlich unlösbares Problem dar; man stelle sich nur vor, man bekäme als Servicetechniker ein Notebook auf den Werkstatttisch, die Festplatte ist entfernt und alle Tests sind positiv. Da würde ich auch dazu neigen, dam Kunden zu sagen, dass ich ohne die Originalfestplatte nichts für ihn tun kann.
In deinem Fall weißt du, dass es nichts mit der Festplatte zu tun hat, aber glaube mir, in weitaus mehr als 50% der Fälle, weiß der Durschnittsuser das nicht!
Wenn dir dein Ansprechpartner keine klare Auskunft geben kann, macht es leider keinen großen Sinn, auf deinem möglichen Recht zu pochen, schließlich willst du dich nicht streiten, sondern ein funktionierendes Notebook.
Es hat zwar leicht den Geruch von "prophylaktischem Schwanzeinziehen", aber die wenigsten Probleme schaffst du dir mit einem Image deiner Festplatte, anschließendem Schreddern der Daten auf der Platte und abschließendem Einsenden des kompletten Rechners (mit Festplatte). Nach Rückerhalt musst du dann nur noch das Image zurückspielen.
Das ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Manche bestehen auf Einreichung mit Festplatte, andere verzichten darauf, wenn Ihnen verdeutlicht wird, dass das Problem nicht mit der Festplatte zusammen hängen kann. Damit Du nicht evtl. Nachteile erleidest oder zeitliche Verzögerungen hinnehmen musst, ist es ratsam, die Frage der Einreichung des PC mit oder ohne Festplatte verbindlich vorher mit dem Support des Herstellers zu klären. Auch wegen der Garantieansprüche. Manche Hersteller erlauben den Ausbau der Festplatte - also das Öffnen des PC - in der Garantiezeit nicht.